AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen - B2B (AGB)
Zeta Gastro e.U.
Stand: 15.05.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für sämtliche Verträge, Leistungen, Angebote und Lieferungen der Zeta Gastro e.U. (nachfolgend "Zeta Gastro" oder "Zeta" genannt) gegenüber UnternehmerInnen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber UnternehmerInnen im Sinne des § 1 UGB bzw. unternehmerisch handelnden KundInnen. VerbraucherInnen sind vom Anwendungsbereich ausgeschlossen.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen der KundInnen gelten nur, wenn Zeta Gastro ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung dieser AGB.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen Zeta Gastro und den KundInnen gehen diesen AGB im Einzelfall vor.
2. Leistungen von Zeta Gastro
Zeta Gastro bietet insbesondere folgende Leistungen an:
2.1 Zeta-Plattform
Bereitstellung einer digitalen Plattform für Gastronomie- und Hospitality-Betriebe, insbesondere in den folgenden Bereichen:
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Küchenverwaltungs-Tools
(z. B. Kosten- und Preiskalkulation, Verwaltung von LieferantInnen und Artikeln, Menüs, Rezepte, Allergene, digitale Speisekarten und ähnliche Funktionen) -
Finanzverwaltungs-Tools
(z. B. Erstellung und Verwaltung von Rechnungen und Angeboten, Belegerfassung, betriebliche Auswertungen und ähnliche Funktionen) -
Reservierungsverwaltungs-Tools
(z. B. Tischreservierungen, Eventbuchungen, Gäste- und KundInnen-Listen, Reservierungsorganisation und ähnliche Funktionen) -
Marketingverwaltungs-Tools
(z. B. Social-Media-Verwaltung, Verwaltung von Google-Rezensionen, Newsletter-Versand, Kampagnen und ähnliche Funktionen) -
Personalverwaltungs-Tools
(z. B. Zeiterfassung, Schichtplanung, Veröffentlichung von Stellenanzeigen, BewerberInnen-Verwaltung und ähnliche Funktionen) -
Organisationsverwaltungs-Tools
(z. B. interne Kommunikation, Termin- und Aufgabenverwaltung, Notizen, Dokumente und ähnliche Funktionen)
2.2 Dienstleistungen
Zusätzlich oder unabhängig von der Zeta-Plattform bietet Zeta Gastro insbesondere folgende Dienstleistungen an:
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Marketingdienstleistungen
(z. B. Social-Media-Betreuung, Kampagnenplanung, Newsletter, Werbeanzeigen und ähnliche Leistungen) -
Grafikdesign
(für digitale und/oder gedruckte Medien) -
Fotografie und Videoproduktion
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Unternehmensberatung
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Digitalisierungsberatung
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Supportleistungen
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Programmierung sowie Website-, Onlineshop- und Softwareentwicklung
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Konzeptentwicklung für Betriebe
(z. B. Businesspläne, Organisationskonzepte, betriebliche Ablaufstrukturen, Personal- und Einsatzkonzepte und ähnliche Leistungen)
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Bestellformular, Leistungsblatt, Briefing oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
Angaben auf der Website, in Präsentationen, Demos oder Werbematerialien dienen der allgemeinen Beschreibung und sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
3. Vertragsabschluss
Angebote von Zeta Gastro sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag zwischen Zeta Gastro und den KundInnen kommt insbesondere zustande durch:
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schriftliche oder digitale Annahme eines Angebots,
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Unterzeichnung eines Vertrags oder Bestellformulars,
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Freischaltung der Zeta-Plattform bzw. einzelner Tool-Sets für die KundInnen,
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Beginn der Leistungserbringung durch Zeta Gastro,
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oder Zahlung einer vereinbarten Anzahlung bzw. einer ersten Rechnung.
Zeta Gastro ist berechtigt, Vertragsabschlüsse ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Zeta-Plattform - Nutzung und Leistungsumfang
Zeta Gastro stellt den KundInnen die Zeta-Plattform als digitale Softwarelösung im jeweils vertraglich vereinbarten Umfang zur Verfügung.
Der konkrete Leistungs- und Funktionsumfang der Zeta-Plattform richtet sich ausschließlich nach dem jeweils gebuchten Paket, den gebuchten Tool-Sets, den freigeschalteten Modulen sowie den individuell schriftlich vereinbarten Leistungen.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet Zeta Gastro keine bestimmte technische Ausgestaltung, bestimmte Einzel-funktion, bestimmte Benutzeroberfläche oder bestimmte Kompatibilität über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus.
Zeta Gastro ist berechtigt, die Zeta-Plattform sowie einzelne Funktionen, Module, Prozesse, Benutzeroberflächen, Integrationen oder technische Strukturen im Rahmen des technischen Fortschritts und der Produktweiterentwicklung weiterzuentwickeln, anzupassen, zu verändern oder zu optimieren, sofern dadurch der vertragswesentliche Nutzen für die KundInnen nicht unzumutbar eingeschränkt wird.
Zeta Gastro ist weiters berechtigt, einzelne Funktionen oder Bestandteile der Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu ändern, einzuschränken, zu ersetzen oder einzustellen, sofern dies aus technischen, wirtschaftlichen, sicherheitsrelevanten, rechtlichen oder betriebsbedingten Gründen erforderlich ist und dadurch keine unzumutbare Benachteiligung der KundInnen eintritt.
Test-, Beta- und Vorschaufunktionen
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Zeta Gastro ist berechtigt, einzelne Funktionen, Module, Integrationen, Automationen oder sonstige Bestandteile der Zeta-Plattform vorübergehend als Test-, Beta-, Vorschau-, Pilot- oder experimentelle Funktionen bereitzustellen.
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Solche Funktionen dienen insbesondere der technischen Erprobung, Weiterentwicklung, Qualitätssicherung oder Produktverbesserung und können in ihrem Umfang, ihrer Verfügbarkeit, ihrer Stabilität oder ihrer Funktionsweise eingeschränkt sein.
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Test-, Beta-, Vorschau-, Pilot- oder experimentelle Funktionen stellen - sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart - keinen dauerhaft geschuldeten Leistungsbestandteil der Zeta-Plattform dar.
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Zeta Gastro ist jederzeit berechtigt, solche Funktionen ohne gesonderte Ankündigung zu ändern, einzuschränken, auszusetzen, weiterzuentwickeln oder vollständig einzustellen.
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Für Test-, Beta-, Vorschau-, Pilot- oder experimentelle Funktionen übernimmt Zeta Gastro - soweit gesetzlich zulässig - keine Gewähr für bestimmte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, Kompatibilität oder dauerhafte Nutzbarkeit, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5. KI-gestützte Funktionen und automatisierte Ergebnisse
Die Zeta-Plattform kann KI-gestützte, automatisierte oder algorithmische Funktionen enthalten, etwa zur Erstellung, Analyse, Strukturierung, Zusammenfassung, Übersetzung, Bewertung oder Vorbereitung von Inhalten, Daten, Texten, Auswertungen oder Vorschlägen.
Solche Ergebnisse dienen ausschließlich der Unterstützung der KundInnen und ersetzen keine eigenverantwortliche fachliche, rechtliche, steuerliche, arbeitsrechtliche, betriebswirtschaftliche oder inhaltliche Prüfung. KundInnen sind verpflichtet, KI-gestützte oder automatisiert erzeugte Ergebnisse vor Verwendung, Veröffentlichung, Weitergabe oder Umsetzung eigenverantwortlich zu prüfen.
Zeta Gastro übernimmt - soweit gesetzlich zulässig - keine Haftung für die fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, rechtliche Zulässigkeit oder wirtschaftliche Eignung KI-gestützter oder automatisiert erzeugter Ergebnisse, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Nutzungsrechte an der Plattform
Für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses erhält der/die KundIn ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die gebuchte Zeta-Plattform sowie die jeweils freigeschalteten Tool-Sets im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
Die Nutzung ist ausschließlich für den eigenen Geschäftsbetrieb der KundInnen und nur im Rahmen des jeweils vereinbarten Nutzungsumfangs zulässig.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist insbesondere nicht gestattet:
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die Weitergabe der Plattform oder einzelner Zugänge an unberechtigte Dritte,
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die Unterlizenzierung oder sonstige Überlassung an Dritte,
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der Weiterverkauf oder die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an andere Unternehmen oder Betriebe,
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die Nutzung außerhalb des vereinbarten Lizenz-, Standort-, NutzerInnen- oder Funktionsumfangs,
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jede missbräuchliche, rechtswidrige oder vertragswidrige Nutzung,
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das Reverse Engineering, die Dekompilierung, Nachbildung, Analyse oder sonstige technische Untersuchung der Plattform, soweit dies nicht gesetzlich zwingend zulässig ist,
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die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Zugriffsbeschränkungen oder Sicherheitsmechanismen.
Sämtliche Rechte an der Zeta-Plattform, ihren Tool-Sets, Modulen, Funktionen, Strukturen, Benutzeroberflächen, Automationen, Workflows, Designs, Dokumentationen, Inhalten, Softwarebestandteilen sowie an allen damit verbundenen gewerblichen Schutz- und Nutzungsrechten verbleiben ausschließlich bei Zeta Gastro bzw. den jeweiligen RechteinhaberInnen.
Durch die Nutzung der Plattform werden den KundInnen - abgesehen vom ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrecht - keine weitergehenden Rechte, insbesondere keine Eigentums-, Verwertungs-, Bearbeitungs- oder sonstigen Schutzrechte, eingeräumt.
7. Zugangsdaten und Benutzerkonten
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KundInnen sind verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten, Passwörter und sonstigen Authentifizierungsinformationen vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
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Die Weitergabe von Zugangsdaten an unberechtigte Dritte ist unzulässig. KundInnen haben sicherzustellen, dass nur jene Personen Zugriff auf die Zeta-Plattform erhalten, die hierzu im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs berechtigt sind.
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KundInnen sind für sämtliche Aktivitäten, Nutzungen und Handlungen verantwortlich, die unter ihren Benutzerkonten, Zugängen oder innerhalb ihrer Organisationsstruktur erfolgen, sofern diese nicht nachweislich auf ein Verschulden von Zeta Gastro zurückzuführen sind.
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KundInnen sind verpflichtet, interne Zugriffsberechtigungen laufend zu überprüfen und insbesondere bei Personalwechsel, Ausscheiden von MitarbeiterInnen oder Wegfall von Berechtigungen dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Zugänge unverzüglich entzogen, geändert oder deaktiviert werden.
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Verdachtsfälle missbräuchlicher Nutzung, Sicherheitsvorfälle, unbefugter Zugriffe oder ein möglicher Verlust von Zugangsdaten sind Zeta Gastro unverzüglich mitzuteilen.
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Zeta Gastro ist berechtigt, Benutzerkonten oder Zugänge vorübergehend zu sperren, einzuschränken oder Sicherheitsmaßnahmen zu setzen, sofern dies aus Sicherheitsgründen, bei Missbrauchsverdacht oder zum Schutz der Plattform, der KundInnen oder Dritter erforderlich ist.
8. Mitwirkungspflichten der KundInnen
KundInnen haben sämtliche zur Vertragserfüllung, Einrichtung, Nutzung, Implementierung oder Weiterentwicklung der Leistungen von Zeta Gastro erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zu erbringen.
Dazu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:
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die rechtzeitige Bereitstellung richtiger, vollständiger und aktueller Daten, Inhalte, Informationen und Unterlagen,
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die Benennung geeigneter Ansprechpersonen und gegebenenfalls entscheidungsbefugter Kontaktpersonen,
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die rechtzeitige Prüfung, Freigabe und Rückmeldung zu Entwürfen, Inhalten, Konfigurationen, Umsetzungen oder sonstigen Arbeitsergebnissen,
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die technische und organisatorische Mitwirkung bei Integrationen, Schnittstellen, Schulungen, Onboarding-Prozessen, Implementierungen oder sonstigen Projekt- und Plattformprozessen,
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die rechtzeitige Zurverfügungstellung erforderlicher Zugänge, Berechtigungen, Konten, Systeme oder Drittanbieterinformationen,
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die Sicherstellung, dass bereitgestellte Inhalte, Daten und Materialien rechtlich zulässig und zur vereinbarten Nutzung geeignet sind.
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KundInnen tragen die Verantwortung dafür, dass von ihnen oder auf ihre Veranlassung bereitgestellte Inhalte, Daten, Unterlagen, Systeme, Informationen oder Zugänge vollständig, richtig, aktuell und rechtlich zulässig sind.
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Verzögerungen, Einschränkungen, Mehraufwände, Fehler oder Zusatzkosten, die durch fehlende, verspätete, unvollständige, technisch ungeeignete oder fehlerhafte Mitwirkung der KundInnen entstehen, gehen nicht zu Lasten von Zeta Gastro.
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Zeta Gastro ist in solchen Fällen berechtigt, vereinbarte Fristen und Termine angemessen anzupassen sowie daraus resultierende Zusatzaufwände gesondert nach Aufwand oder gemäß gesonderter Vereinbarung zu verrechnen.
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Soweit KundInnen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, ist Zeta Gastro für daraus resultierende Verzögerungen, Einschränkungen oder Leistungsmängel nicht verantwortlich.
9. Verfügbarkeit, Wartung und Support
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Zeta Gastro bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Zeta-Plattform.
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Eine jederzeit ununterbrochene, fehlerfreie, störungsfreie oder vollständig verfügbare Nutzung der Plattform wird jedoch nicht geschuldet.
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Zeta Gastro ist berechtigt, die Plattform oder einzelne Funktionen, Module oder Integrationen vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen, soweit dies für Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, technische Anpassungen, Fehlerbehebungen, Weiterentwicklungen oder betriebsnotwendige Maßnahmen erforderlich ist.
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Einschränkungen, Unterbrechungen oder Ausfälle, die insbesondere auf folgende Umstände zurückzuführen sind, gelten nicht als von Zeta Gastro zu vertretender Ausfall:
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Wartungs- oder Updatearbeiten,
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Sicherheitsmaßnahmen oder technische Schutzvorkehrungen,
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Störungen oder Ausfälle von Hosting-, Server-, Cloud- oder Infrastruktur-DienstleisterInnen,
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Probleme oder Änderungen bei Drittanbieter-Diensten, APIs, Schnittstellen oder Integrationen,
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Ausfälle von Internet-, Telekommunikations- oder Netzwerkinfrastruktur,
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Cyberangriffe, Sicherheitsvorfälle oder sonstige externe Störungen,
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höhere Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Zeta Gastro.
Supportleistungen werden ausschließlich im jeweils vereinbarten Umfang erbracht. Dies kann insbesondere Support über das Ticketsystem, KI-gestützten Support, E-Mail-Support sowie - in gesondert vereinbarten Fällen - telefonische oder videobasierte Unterstützung umfassen.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, besteht insbesondere kein Anspruch auf:
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24/7-Support,
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sofortige Bearbeitung,
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garantierte Reaktionszeiten,
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garantierte Wiederherstellungszeiten,
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permanente Erreichbarkeit,
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individuelle Soforthilfe außerhalb der üblichen Supportkanäle.
Zeta Gastro ist berechtigt, Supportanfragen nach sachlicher Dringlichkeit, technischer Relevanz, Sicherheitsrelevanz oder betrieblicher Priorität zu bearbeiten.
10. Inhalte und Daten der KundInnen
KundInnen bleiben für sämtliche von ihnen oder auf ihre Veranlassung eingegebenen, hochgeladenen, importierten, verarbeiteten, gespeicherten, synchronisierten, verwalteten oder veröffentlichten Inhalte, Daten und Materialien selbst verantwortlich.
KundInnen sichern zu, dass sie über sämtliche für die Nutzung, Verarbeitung, Speicherung, Veröffentlichung und vertragsgemäße Verwendung innerhalb der Zeta-Plattform erforderlichen Rechte, Zustimmungen, Berechtigungen und gegebenenfalls Einwilligungen verfügen.
KundInnen verpflichten sich, über die Zeta-Plattform keine Inhalte, Daten oder Materialien zu verarbeiten, zu speichern, zu veröffentlichen oder zugänglich zu machen, die:
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rechtswidrig sind,
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gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen,
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Rechte Dritter verletzen,
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irreführend, täuschend, diskriminierend, beleidigend oder sittenwidrig sind,
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datenschutzrechtlich unzulässig verarbeitet werden,
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oder geeignet sind, die Sicherheit, Integrität oder Funktionsfähigkeit der Plattform zu beeinträchtigen.
-
KundInnen tragen insbesondere die Verantwortung für die inhaltliche, rechtliche, tatsächliche und datenschutzrechtliche Zulässigkeit sämtlicher von ihnen bereitgestellter oder über die Plattform verarbeiteter Inhalte und Daten.
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Soweit dies zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich ist, ist Zeta Gastro berechtigt, von KundInnen bereitgestellte Inhalte und Daten technisch zu speichern, zu verarbeiten, zu strukturieren, anzuzeigen, zu übertragen, zu synchronisieren, zu analysieren oder im Rahmen der Plattformfunktionen zugänglich zu machen.
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Zeta Gastro ist nicht verpflichtet, von KundInnen bereitgestellte Inhalte oder Daten allgemein rechtlich, inhaltlich oder fachlich zu überprüfen, sofern hierfür keine ausdrückliche gesonderte Vereinbarung besteht.
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Zeta Gastro ist jedoch berechtigt, Inhalte, Daten, Funktionen oder Zugriffe vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken, zu sperren oder zu entfernen, sofern dies aus Sicherheitsgründen, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, bei Verdacht auf Rechtsverletzungen, bei Missbrauch oder zum Schutz berechtigter Interessen von Zeta Gastro, der KundInnen oder Dritter erforderlich erscheint.
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Sofern Zeta Gastro aufgrund von Inhalten, Daten oder Handlungen der KundInnen von Dritten in Anspruch genommen wird, verpflichten sich die KundInnen, Zeta Gastro diesbezüglich schad- und klaglos zu halten, soweit die Inanspruchnahme nicht auf ein Verschulden von Zeta Gastro zurückzuführen ist.
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KundInnen sind selbst dafür verantwortlich, dass Empfängerlisten, Newsletterkontakte, Einwilligungen, Impressumsangaben, Abmeldemöglichkeiten, Werbeinhalte, Gewinnspiele, Kampagnen, Rezensionseinladungen und sonstige Marketingmaßnahmen rechtlich zulässig sind.
11. Drittanbieter und Schnittstellen
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Soweit Leistungen von Zeta Gastro ganz oder teilweise auf Drittanbieter-Diensten, externen Plattformen, APIs, Integrationen, Softwarelösungen, technischen Schnittstellen oder sonstigen externen Diensten aufbauen, mit solchen verbunden sind oder deren Einbindung voraussetzen, erfolgt deren Nutzung stets vorbehaltlich technischer, rechtlicher und tatsächlicher Verfügbarkeit.
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Zeta Gastro schuldet nicht die dauerhafte Verfügbarkeit, Unveränderlichkeit, Kompatibilität, Funktionsfähigkeit oder Fehlerfreiheit solcher Drittanbieter-Dienste, Schnittstellen oder externen Systeme.
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Zeta Gastro hat keinen Einfluss auf Leistungsumfang, technische Ausgestaltung, Preisgestaltung, API-Strukturen, Zugriffsmöglichkeiten, Verfügbarkeit, Sicherheitsstandards, Nutzungsbedingungen oder sonstige Änderungen externer Dienste und Drittanbieter.
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Änderungen, Einschränkungen, Sperren, Ausfälle, Preisänderungen, technische Anpassungen, API-Änderungen, Funktionseinschränkungen oder vollständige Einstellungen durch Drittanbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs von Zeta Gastro und begründen grundsätzlich keine Ansprüche, Gewährleistungsrechte oder Schadenersatzansprüche gegenüber Zeta Gastro.
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Zeta Gastro ist berechtigt, Drittanbieter-Dienste, Integrationen, Schnittstellen oder externe technische Lösungen zu ändern, auszutauschen, anzupassen, einzuschränken oder einzustellen, sofern dies aus technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen, sicherheitsrelevanten oder betrieblichen Gründen erforderlich ist und dadurch der vertragswesentliche Nutzen für die KundInnen nicht unzumutbar eingeschränkt wird.
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Sofern für die Nutzung bestimmter Funktionen, Module oder Integrationen zusätzliche Konten, Verträge, Lizenzen, Zugänge, Einwilligungen oder Leistungen von Drittanbietern erforderlich sind, liegt deren Bereitstellung, Aufrechterhaltung und rechtmäßige Nutzung grundsätzlich im Verantwortungsbereich der KundInnen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
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Mehraufwände, Anpassungen, technische Änderungen oder zusätzliche Implementierungsarbeiten, die aufgrund von Änderungen, Einschränkungen oder Anforderungen externer Dienste oder Drittanbieter erforderlich werden, können von Zeta Gastro gesondert verrechnet werden, sofern sie nicht bereits ausdrücklich vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.
12. Vertragslaufzeit und Kündigung
12.1 Vertragslaufzeit und Kündigung - Zeta-Plattform
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird die Nutzung der Zeta-Plattform auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestvertragslaufzeit entsprechend dem jeweils gewählten Abrechnungsmodell abgeschlossen.
Diese beträgt in der Regel 1 Monat bei monatlicher Abrechnung bzw. 12 Monate bei jährlicher Abrechnung.
Eine Kündigung ist jederzeit zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums bzw. der jeweils vereinbarten Mindestvertragslaufzeit möglich.
Eine Rückerstattung bereits verrechneter oder begonnener Leistungszeiträume erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um den zuletzt gewählten Abrechnungszeitraum (insbesondere um 1 Monat bzw. 12 Monate), sofern er nicht spätestens 1 Tag vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums durch die KundInnen selbst oder schriftlich per E-Mail gegenüber Zeta Gastro gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch Zeta Gastro liegt insbesondere vor, wenn:
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Zahlungen trotz Mahnung ausbleiben,
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die Plattform rechtswidrig, missbräuchlich oder vertragswidrig genutzt wird,
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wesentliche Mitwirkungs- oder Vertragspflichten verletzt werden,
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die Systemsicherheit gefährdet wird,
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oder eine weitere Vertragsfortsetzung für Zeta Gastro aus sonstigen schwerwiegenden Gründen unzumutbar ist.
KundInnen sind selbst dafür verantwortlich, vor Vertragsende oder vor Löschung der Zugänge erforderliche Daten, Inhalte, Dokumente, Rechnungen, Auswertungen oder sonstige Informationen zu exportieren oder zu sichern. Zeta Gastro kann nach Vertragsende eine angemessene Frist zur Datenbereitstellung vorsehen; danach können Daten gelöscht oder gesperrt werden, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht an der Zeta-Plattform. KundInnen sind selbst dafür verantwortlich, vor Vertragsende oder vor Löschung der Zugänge erforderliche Daten, Inhalte, Dokumente, Rechnungen, Auswertungen oder sonstige Informationen zu exportieren oder zu sichern.
12.2 Vertragslaufzeit und Kündigung - monatlich wiederkehrende Dienstleistungen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden monatlich wiederkehrende Dienstleistungen von Zeta Gastro - insbesondere laufende Social-Media-Betreuung, Marketingbetreuung, Ads-Verwaltung, Wartung, Support oder vergleichbare laufende Leistungen - auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestvertragslaufzeit von 1 Monat abgeschlossen.
Eine Kündigung ist jederzeit zum Ende des jeweils laufenden Leistungs- bzw. Abrechnungszeitraums möglich. Eine Rückerstattung bereits verrechneter oder begonnener Leistungszeiträume erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 1 Monat, sofern er nicht spätestens 7 Tage vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums schriftlich per E-Mail gegenüber Zeta Gastro gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch Zeta Gastro liegt insbesondere vor, wenn:
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Zahlungen trotz Mahnung ausbleiben,
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die Leistungen rechtswidrig, missbräuchlich oder vertragswidrig in Anspruch genommen werden,
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wesentliche Mitwirkungs- oder Vertragspflichten verletzt werden,
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die Zusammenarbeit nachhaltig gestört oder für Zeta Gastro unzumutbar wird,
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das Verhalten der KundInnen oder ihnen zurechenbarer Personen die weitere Zusammenarbeit in schwerwiegender Weise beeinträchtigt,
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oder die Systemsicherheit bzw. die Sicherheit eingesetzter Systeme, Konten oder Zugänge gefährdet wird.
Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht an der Zeta-Plattform sowie an allfälligen damit verbundenen laufenden Leistungen. Zeta Gastro ist berechtigt, nach angemessener Frist sämtliche im Rahmen der Dienstleistung bereitgestellten oder gewährten Zugänge, Freigaben und Nutzungsmöglichkeiten zu deaktivieren, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten entgegenstehen.
13. Dienstleistungen und Projektleistungen
Dienstleistungen von Zeta Gastro werden - je nach Leistungsinhalt und Vereinbarung - insbesondere als Beratungsleistung, Dienstleistung, Werkleistung, kreative Leistung, technische Leistung oder Projektleistung erbracht.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Leistungsblatt, Briefing, Projektumfang oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet Zeta Gastro keinen bestimmten wirtschaftlichen, strategischen, kreativen, technischen oder unternehmerischen Erfolg, sondern ausschließlich die Erbringung der jeweils vereinbarten Leistungen.
Zeta Gastro ist berechtigt, Art, Methode, Ablauf, technische Umsetzung, kreative Ausgestaltung und organisatorische Durchführung der Leistungen nach fachlichem Ermessen zu bestimmen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Termine, Lieferdaten, Deadlines, Fertigstellungsfristen oder Launch-Zeitpunkte sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Sämtliche Fristen und Termine verlängern sich angemessen, sofern Verzögerungen oder Mehraufwände insbesondere verursacht werden durch:
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fehlende oder verspätete Mitwirkung der KundInnen,
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verspätete Freigaben oder Rückmeldungen,
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Änderungswünsche oder zusätzliche Anforderungen,
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unvollständige, fehlerhafte oder verspätet bereitgestellte Inhalte, Daten oder Unterlagen,
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Drittanbieterabhängigkeiten oder externe technische Voraussetzungen,
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technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Zeta Gastro,
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oder höhere Gewalt.
Zeta Gastro ist berechtigt, sich zur Erbringung von Dienstleistungen und Projektleistungen geeigneter Dritter, FreelancerInnen, PartnerInnen, SubunternehmerInnen oder technischer DienstleisterInnen zu bedienen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen der KundInnen verletzt werden.
14. Freigaben, Änderungswünsche und Abnahme
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KundInnen haben Entwürfe, Konzepte, Texte, Designs, technische Umsetzungen, Konfigurationen, Inhalte, Zwischenergebnisse oder sonstige von Zeta Gastro bereitgestellte Arbeitsergebnisse innerhalb angemessener Frist zu prüfen und gegebenenfalls freizugeben oder begründete Rückmeldung zu erteilen.
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Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gilt eine Rückmeldefrist von 5 Werktagen ab Übermittlung als angemessen.
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Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, Freigabe oder begründete Beanstandung, ist Zeta Gastro berechtigt, den Projekt- oder Leistungsfortschritt auf Basis des zuletzt übermittelten Stands fortzusetzen.
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Änderungen, Ergänzungen, Korrekturen, zusätzliche Varianten oder sonstige Wünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder nach bereits erfolgter Freigabe eingebracht werden, gelten als Zusatzaufwand und können von Zeta Gastro gesondert verrechnet werden.
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Soweit Leistungen ihrer Natur nach abnahmefähig sind, haben KundInnen diese innerhalb von 7 Werktagen ab Bereitstellung, Übergabe oder Fertigmeldung zu prüfen und allfällige wesentliche Mängel schriftlich zu rügen.
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Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete schriftliche Mängelrüge, gilt die jeweilige Leistung als abgenommen.
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Eine Leistung gilt jedenfalls auch dann als abgenommen, wenn sie von den KundInnen produktiv genutzt, veröffentlicht, weiterverarbeitet, bezahlt, in Betrieb genommen, an Dritte weitergegeben oder sonst erkennbar als vertragsgemäß verwendet wird.
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Unwesentliche Mängel oder bloß subjektive Beanstandungen, insbesondere hinsichtlich Geschmack, Stil, gestalterischer Präferenzen oder nicht ausdrücklich vereinbarter Detailvorstellungen, hindern die Abnahme nicht.
15. Nutzungsrechte an kreativen und technischen Leistungen
Sämtliche Rechte an Entwürfen, Konzepten, Designs, Texten, Fotografien, Videomaterialien, Grafiken, Layouts, Marken- und Gestaltungselementen, Codes, Automationen, Templates, Dokumentationen, technischen Umsetzungen sowie sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben - sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart - bis zur vollständigen Bezahlung bei Zeta Gastro.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der/die KundIn - sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart - ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Arbeitsergebnissen, ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind insbesondere nicht umfasst:
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exklusive Nutzungsrechte,
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Bearbeitungsrechte über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus,
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Weiterverkaufsrechte,
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Unterlizenzierungsrechte,
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Rechte zur Weitergabe an Dritte außerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs,
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offene Produktionsdaten,
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Rohdaten,
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unbearbeitete Foto- oder Videodateien,
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Quellcodes, Source Code oder Entwicklungslogiken,
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bearbeitbare Projekt-, Layout- oder Design-Dateien,
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interne Dokumentationen, technische Strukturen, Automationslogiken oder Systemarchitekturen.
Die Herausgabe von offenen Dateien, Rohdaten, Source Code, bearbeitbaren Projektdateien, technischen Setups oder internen Arbeitsgrundlagen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und gegebenenfalls gesondert vergütet wird.
Zeta Gastro bleibt - sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart - berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Konzepte, technische Lösungsansätze, Strukturen, Arbeitsweisen, wiederverwendbare Komponenten, Vorlagen, Bibliotheken, Frameworks, Logiken und nicht kundenspezifische Entwicklungen auch für andere Projekte, KundInnen oder eigene Zwecke weiter zu verwenden.
Sofern eine Urheber- oder Quellenbezeichnung branchenüblich, technisch möglich oder ausdrücklich vereinbart ist, ist Zeta Gastro berechtigt, als UrheberIn, GestalterIn, EntwicklerIn oder RechteinhaberIn in angemessener Weise genannt zu werden. Eine Kennzeichnung kann insbesondere in Form von „© Zeta Gastro“, „Design by Zeta Gastro“, „Developed by Zeta Gastro“ oder einer vergleichbaren angemessenen Bezeichnung erfolgen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Zeta Gastro ist berechtigt, erbrachte Leistungen, Projekte oder Arbeitsergebnisse - einschließlich veröffentlichter Designs, Websites, Inhalte, Umsetzungen oder Auszüge daraus - als Referenz für eigene Werbe-, Portfolio-, Präsentations- oder Akquisezwecke zu verwenden, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen oder ausdrücklichen schriftlichen Vertraulichkeitsvereinbarungen entgegenstehen.
16. Fremdleistungen und Zusatzkosten
Drittleistungen, Fremdkosten, externe Leistungen sowie sonstige Zusatzkosten sind - sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart - nicht im vereinbarten Honorar oder Leistungsumfang enthalten.
Dazu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:
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Werbebudget und Anzeigenkosten,
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Druck- und Produktionskosten,
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Domains, Hosting, Server- oder E-Mail-Dienste,
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externe Software, SaaS-Dienste oder Plattform-Abonnements,
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Lizenzkosten und Nutzungsgebühren,
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Stockmaterial, Bild-, Video-, Audio- oder Schriftlizenzen,
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Produktionskosten für Foto-, Video-, Druck- oder Werbemittel,
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Drittanbieter-Tools, Plugins, Integrationen oder technische Zusatzlösungen,
-
Reisekosten, Fahrtkosten, Nächtigungskosten oder sonstige projektbezogene Auslagen,
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externe technische, kreative oder organisatorische Dienstleistungen Dritter.
Solche Kosten werden entweder direkt von den KundInnen getragen oder von Zeta Gastro im Namen oder auf Rechnung der KundInnen verauslagt und entsprechend weiterverrechnet.
Soweit Zeta Gastro im Auftrag oder im Interesse der KundInnen Drittleistungen koordiniert, beschafft, organisiert, einrichtet, abstimmt, vorbereitet, verwaltet oder abwickelt, kann hierfür - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - zusätzlich ein angemessener organisatorischer oder administrativer Aufwand verrechnet werden.
Laufende oder wiederkehrende Kosten von Drittanbieter-Diensten, Lizenzen, Tools, Plattformen, Domains, Hosting- oder sonstigen externen Leistungen sind - sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart - von den KundInnen selbst zu tragen.
17. Preise und Zahlungsbedingungen
17.1 Preise und Zahlungsbedingungen - Zeta-Plattform (SaaS)
Die Nutzung der Zeta-Plattform erfolgt auf Basis eines kostenpflichtigen Abonnements (Subscription-Modell).
Die Abrechnung erfolgt je nach gewähltem Modell monatlich oder jährlich im Voraus.
KundInnen erteilen Zeta Gastro die Berechtigung, die vereinbarten Entgelte im Rahmen des gewählten Zahlungsmodells automatisch über das hinterlegte Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder vergleichbare Zahlungsmethoden) einzuziehen.
Die Abbuchung erfolgt jeweils zu Beginn des vereinbarten Abrechnungszeitraums.
KundInnen sind verpflichtet, für eine ausreichende Deckung sowie die Aktualität der hinterlegten Zahlungsdaten zu sorgen.
Schlägt eine automatische Abbuchung fehl oder wird eine Zahlung nicht erfolgreich durchgeführt, ist Zeta Gastro berechtigt:
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die Nutzung der Plattform vorübergehend einzuschränken oder zu sperren,
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offene Beträge erneut einzuziehen,
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auf alternative Zahlungsmethoden zu bestehen,
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sowie gegebenenfalls zusätzliche Aufwände oder Kosten zu verrechnen.
Eine Rückerstattung bereits verrechneter oder begonnener Abrechnungszeiträume erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Zeta Gastro ist berechtigt, Preise, Pakete, Tool-Set-Preise oder Abrechnungsmodelle mit Wirkung für zukünftige Abrechnungszeiträume anzupassen. KundInnen werden über wesentliche Preisänderungen rechtzeitig informiert. Im Falle einer wesentlichen Preisänderung steht den KundInnen ein Kündigungsrecht zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
17.2 Preise und Zahlungsbedingungen - Dienstleistungen
Sämtliche Preise verstehen sich - sofern nicht ausdrücklich anders angegeben - exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung insbesondere als:
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monatliche Dienstleistungspauschale,
-
Setup- oder Onboarding-Pauschale,
-
Projektpauschale,
-
Stunden- oder Tagessatz,
-
Retainer,
-
Zusatzleistungsvergütung,
-
oder auf sonstiger individuell vereinbarter Basis.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Zeta Gastro ist berechtigt, für Leistungen ganz oder teilweise Anzahlungen, Akontozahlungen, Vorauszahlungen, Teilrechnungen oder Meilensteinrechnungen zu verlangen.
Zusatzleistungen, Mehraufwände, Änderungsleistungen oder nachträgliche Erweiterungen können gesondert verrechnet werden.
Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Darüber hinaus sind KundInnen verpflichtet, sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen.
Bei Zahlungsverzug ist Zeta Gastro berechtigt:
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Leistungen ganz oder teilweise zurückzuhalten,
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Projekte auszusetzen,
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Supportleistungen einzuschränken,
-
sowie weitere Leistungen nur mehr gegen Vorauszahlung zu erbringen.
Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche bleibt unberührt.
18. Gewährleistung
KundInnen haben sämtliche Leistungen, Lieferungen, Arbeitsergebnisse, Bereitstellungen, Übergaben oder Freischaltungen von Zeta Gastro unverzüglich nach Erhalt, Bereitstellung, Übergabe, Abnahme oder Zugänglichmachung zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich und nachvollziehbar zu rügen.
Unterbleibt eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Mängelrüge, gelten die Leistungen - soweit gesetzlich zulässig - hinsichtlich erkennbarer Mängel als genehmigt bzw. vertragsgemäß erbracht.
Bei berechtigten und ordnungsgemäß gerügten Mängeln ist Zeta Gastro zunächst berechtigt und verpflichtet, innerhalb angemessener Frist nach eigener Wahl Verbesserung, Nachbesserung, Austausch oder sonstige geeignete Mängelbehebung vorzunehmen.
Erst wenn eine angemessene Mängelbehebung durch Zeta Gastro endgültig fehlschlägt oder von Zeta Gastro ausdrücklich verweigert wird, stehen den KundInnen - soweit gesetzlich zulässig - weitergehende Gewährleistungsrechte zu.
Kein gewährleistungspflichtiger Mangel liegt insbesondere vor bei:
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bloß unerheblichen oder technisch unwesentlichen Abweichungen,
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bloß vorübergehenden Einschränkungen oder Störungen,
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subjektiven Design-, Stil-, Geschmacks- oder Präferenzfragen,
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fehlenden oder abweichenden Erwartungen, die nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden,
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Bedienfehlern, Fehlanwendungen oder unsachgemäßer Nutzung durch KundInnen oder ihnen zurechenbare Personen,
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fehlerhaften, unvollständigen, veralteten oder ungeeigneten KundInnen-Daten, Inhalten, Unterlagen oder Vorgaben,
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fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung durch die KundInnen,
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Störungen, Ausfällen oder Einschränkungen von Drittanbieter-Diensten, APIs, Integrationen, Schnittstellen oder externen Systemen,
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technischen Umgebungs-, Geräte-, Browser-, Netzwerk-, Hosting-, Cloud- oder Systemproblemen außerhalb des Einflussbereichs von Zeta Gastro,
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Änderungen, Eingriffen oder Bearbeitungen durch KundInnen oder nicht von Zeta Gastro autorisierte Dritte.
Zeta Gastro übernimmt - sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart - keine Gewähr dafür, dass Leistungen oder Arbeitsergebnisse für einen bestimmten wirtschaftlichen, betrieblichen, strategischen, gestalterischen oder subjektiv erwarteten Zweck der KundInnen geeignet sind.
Gewährleistungsansprüche bestehen nur im Rahmen des tatsächlich vereinbarten Leistungsumfangs. Insbesondere stellen fehlende Zusatzfunktionen, nicht vereinbarte Erweiterungen, nachträgliche Änderungswünsche oder nicht ausdrücklich zugesagte Eigenschaften keinen Mangel dar.
19. Haftung
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Zeta Gastro haftet - ausgenommen Personenschäden - nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Zeta Gastro verursacht wurden.
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Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Zeta Gastro für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, Betriebsunterbrechung, Produktionsausfälle, Umsatzverluste, Erwartungsschäden sowie reine Vermögensschäden ausgeschlossen.
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Die innerhalb der Zeta-Plattform angezeigten Daten, Berechnungen, Auswertungen, Kennzahlen, Analysen, Darstellungen, Vorschläge, Automationen oder sonstigen systemseitig erzeugten Ergebnisse dienen ausschließlich der betrieblichen Unterstützung, Orientierung und Verarbeitung auf Basis der jeweils verfügbaren Daten, Einstellungen, Eingaben, Schnittstellen und technischen Grundlagen.
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Zeta Gastro übernimmt - sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart - keine Haftung für die inhaltliche, betriebswirtschaftliche, steuerliche, rechtliche, kaufmännische oder sonstige fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verwendbarkeit der innerhalb der Plattform dargestellten oder erzeugten Daten, Berechnungen, Auswertungen, Vorschläge oder Ergebnisse.
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KundInnen sind verpflichtet, sämtliche über die Plattform dargestellten, verarbeiteten oder erzeugten Inhalte, Daten, Berechnungen, Preise, Kalkulationen, Auswertungen, Vorschläge, Arbeitszeiten, Finanzwerte, Reservierungsinformationen, Dokumente oder sonstigen Ergebnisse eigenverantwortlich auf Plausibilität, Richtigkeit und Eignung für den jeweiligen Verwendungszweck zu überprüfen.
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Zeta Gastro bemüht sich, die Zeta-Plattform sowie deren Datenlogiken, Berechnungsgrundlagen, Funktionen und Auswertungen laufend technisch zu überprüfen, zu verbessern und weiterzuentwickeln. Vorübergehende Fehler, Abweichungen, technische Ungenauigkeiten, Darstellungsfehler, Rundungsdifferenzen, Synchronisationsprobleme oder systembedingte Unrichtigkeiten können jedoch insbesondere im Rahmen von Updates, Weiterentwicklungen, Drittanbieteränderungen, Integrationen oder technischen Anpassungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
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Für vorübergehende Unrichtigkeiten, Abweichungen oder fehlerhafte Darstellungen, die im Zusammenhang mit Updates, Systemanpassungen, Weiterentwicklungen, Schnittstellen, Drittanbieteränderungen oder sonstigen technischen Änderungen auftreten, haftet Zeta Gastro - soweit gesetzlich zulässig - nicht, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Zeta Gastro zurückzuführen sind.
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KundInnen sind verpflichtet, erkennbare Fehler, Unstimmigkeiten, Datenabweichungen oder technische Auffälligkeiten unverzüglich an Zeta Gastro zu melden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Behebung erfolgen kann.
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Eine Haftung für Datenverlust besteht - soweit gesetzlich zulässig - nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Risiko entsprechender Datensicherung durch die KundInnen eingetreten wäre. KundInnen sind verpflichtet, ihre wesentlichen Daten, Inhalte und geschäftskritischen Informationen eigenverantwortlich regelmäßig zu sichern.
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Die Haftung von Zeta Gastro ist - soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht Vorsatz, Personenschäden oder zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen - der Höhe nach auf das Nettojahresauftragsvolumen des jeweils betroffenen Vertragsverhältnisses beschränkt.
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Für Inhalte, Aussagen, Freigaben, rechtliche Aussagen, Werbeaussagen, Kennzeichnungspflichten, Preisangaben, betriebswirtschaftliche, steuerliche, arbeitsrechtliche oder sonstige fachliche Folgen, die auf Angaben, Vorgaben, Freigaben, Entscheidungen oder Daten der KundInnen beruhen, tragen die KundInnen die alleinige Verantwortung.
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Beratungs-, Marketing-, Strategie-, Kreativ-, Digitalisierungs- und Unternehmensberatungsleistungen sowie technische oder konzeptionelle Empfehlungen von Zeta Gastro schulden - sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart - keinen bestimmten wirtschaftlichen, betrieblichen oder unternehmerischen Erfolg.
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Funktionen zur Erstellung von Rechnungen, Angeboten, Belegen, Auswertungen, E-Rechnungen, XML-Dateien, QR-Codes oder sonstigen finanzbezogenen Dokumenten dienen der technischen Unterstützung. Zeta Gastro übernimmt keine steuerliche, buchhalterische oder rechtliche Prüfung dieser Dokumente. KundInnen bleiben selbst dafür verantwortlich, dass Rechnungen, E-Rechnungen, Steuerangaben, Pflichtangaben, Zahlungsinformationen, QR-Codes und sonstige Finanzdokumente den jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
20. Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung, Vertragsdurchführung oder Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstigen nicht öffentlich zugänglichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben oder für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere - jedoch nicht ausschließlich - technische, wirtschaftliche, betriebliche, organisatorische, strategische, kaufmännische, finanzielle, personenbezogene oder sonstige unternehmensbezogene Informationen, Unterlagen, Daten, Prozesse, Zugänge, Konzepte, Inhalte, Dokumentationen, Kundeninformationen, Kalkulationen, interne Abläufe sowie sämtliche nicht öffentlich bekannten Informationen über die Zeta-Plattform oder den Geschäftsbetrieb der Vertragsparteien.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
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der empfangenden Vertragspartei bereits rechtmäßig bekannt waren,
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allgemein öffentlich bekannt oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung öffentlich zugänglich sind,
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von Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungsverpflichtung erlangt wurden,
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oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, behördlicher Anordnungen oder gerichtlicher Entscheidungen offengelegt werden müssen.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus fort.
21. Datenschutz
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt durch Zeta Gastro und die KundInnen jeweils im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften.
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Sofern Zeta Gastro im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag der KundInnen verarbeitet, gilt die jeweils aktuelle Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) von Zeta Gastro als Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Mit Abschluss des Vertrags bzw. Nutzung der entsprechenden Leistungen erklären sich die KundInnen mit der Geltung der jeweils aktuellen AVV einverstanden.
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Die jeweils aktuelle AVV ist auf der Website von Zeta Gastro abrufbar oder wird den KundInnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Die KundInnen bleiben - soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist - für die Rechtmäßigkeit der von ihnen veranlassten Datenverarbeitung, die Zulässigkeit der übermittelten Daten sowie für die Einhaltung ihrer datenschutzrechtlichen Informations-, Einwilligungs- und sonstigen Verpflichtungen gegenüber betroffenen Personen selbst verantwortlich. -
Zeta Gastro ist berechtigt, personenbezogene Daten im zur Vertragserfüllung, technischen Bereitstellung, Systemsicherheit, Support, Fehlerbehebung, Weiterentwicklung, Missbrauchsprävention und ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Umfang zu verarbeiten, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.
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Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Zeta Gastro sowie aus der jeweils geltenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung, sofern eine Auftragsverarbeitung vorliegt.
22. Aufrechnung und Zurückbehaltung
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Eine Aufrechnung mit behaupteten oder tatsächlichen Gegenforderungen der KundInnen ist nur zulässig, wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt, gerichtlich zugesprochen oder von Zeta Gastro ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
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Ein Zurückbehaltungsrecht steht den KundInnen nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und gesetzlich zwingend zulässig ist.
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Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Verweigerung von Zahlungen wegen behaupteter Mängel oder Gegenansprüche ist unzulässig, sofern diese nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der konkret betroffenen Leistung stehen und nicht ordnungsgemäß sowie nachvollziehbar schriftlich geltend gemacht wurden.
23. Schlussbestimmungen
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig, undurchsetzbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt, soweit vorhanden, die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für allfällige Vertragslücken.
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Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und - soweit gesetzlich zulässig - unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist - soweit gesetzlich zulässig - das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Zeta Gastro.
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Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist - soweit gesetzlich zulässig und sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart - der Sitz von Zeta Gastro.


