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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Partnerprogramm „Zeta-Plattform“ von Zeta Gastro

ZETA GASTRO e.U. | FN: 496953p

Vorgartenstrasse 101/1/5

Nicolas Bergero | office@zetagastro.com

seo text: Speisekarten und Marketing

 

 

 

 

 

 

 

 

1.      GELTUNGSBEREICH

 

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis im Rahmen des Partnerprogramms „Zeta-Plattform“ zwischen Zeta Gastro e.U. (im folgenden „Zeta Gastro“ genannt) und den Teilnehmern am Partnerprogramm (im folgenden „Partner“ genannt). Die AGB gelten für alle Partner, die sich für das Partnerprogramm anmelden.

 

 

2.      VERTRAGSGEGENSTAND

 

Das Partnerprogramm ermöglicht es den Partnern, Kunden für das Unternehmen Zeta Gastro bzw. dessen Software „Zeta-Plattform“ zu werben. Die Partner erhalten eine dauerhafte Umsatzbeteiligung (Lifetime Provision) von 30% von den Kunden, die sie zur „Zeta-Plattform“ von Zeta Gastro bringen. Die Beteiligung wird fällig, sobald ein Kunde ein Abo abschließt und wird so lange ausbezahlt, wie der Kunde ein aktiv zahlender Kunde der Zeta-Plattform ist bzw. bis er/sie das Abo kündigt. Die Beteiligung beträgt 30% des Netto-Preises der Module, die der Kunde bucht. Es können mehrere Module gleichzeitig gebucht werden. Zeta Gastro behält sich das Recht vor, die Preise der Module jederzeit anzupassen, ohne die Höhe der Beteiligung (30%) zu verändern.

 

3.      VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

 

Die Teilnahme am Partnerprogramm ist auf unbestimmte Zeit angelegt. Jeder Partner hat das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Zeta Gastro hat das Recht, das Vertragsverhältnis mit einem Teilnehmer aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

 

4.      PFLICHTEN DES PARTNERS

 

Der Partner verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen des Partnerprogramms einzuhalten. Insbesondere verpflichtet er sich, das Unternehmen korrekt zu bewerben und keine falschen oder irreführenden Aussagen zu machen. Der Partner verpflichtet sich, keine illegalen oder rechtswidrigen Handlungen im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm zu unternehmen.

 

5.      VERGÜTUNG
 

Die Vergütung der Partner erfolgt monatlich auf der Grundlage der von ihnen geworbenen Kunden. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Netto-Preis der Module, die der Kunde bucht. Die Zahlungen werden monatlich per Banküberweisung auf das Konto des Partners geleistet.

6.      TRACKING DER EMPFEHLUNGEN

Die Empfehlungen des Partners werden durch einen eindeutigen Code verfolgt, der jedem Partner zugewiesen wird. Zeta Gastro wird die Empfehlungen der Partner auf der Grundlage dieses Codes tracken und die entsprechende Vergütung leisten. Der Partner ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Code korrekt verwendet wird.

 

7.      HAFTUNG

 

Zeta Gastro haftet nicht für Schäden, die durch das Partnerprogramm oder im Zusammenhang damit entstehen. Insbesondere haftet Zeta Gastro nicht für Schäden, die durch falsche oder irreführende Aussagen des Partners entstehen.

 

 

8.      ÄNDERUNGEN DER AGB

 

Zeta Gastro behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.

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