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  • AutorenbildNicolas Bergero

Coronavirus – Information zur Wiedereröffnung für die Gastronomie

Aktualisiert: 3. Aug. 2020

Gastronomiebetriebe dürfen mit 15.05.2020 wieder öffnen.

Hier finden Sie eine praktische Zusammenfassung von allem, was Sie wissen müssen, um Ihr Restaurant wieder zu eröffnen! Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit, lesen Sie und machen Sie sich bereit!




Schutzmaßnahmen:

  • Gastronomiebetriebe dürfen vorerst nur von Kleingruppen (max. 4 Erwachsene und deren Kinder) betreten werden.

  • Zwischen Menschengruppen muss laufend ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden.

  • Gäste werden gemäß dem „Wait to be seated“ Prinzip an den Tisch geleitet.

  • Tische sind grundsätzlich vorzureservieren.

  • Das Tragen von MNS (Mund-Nasen-Schutz) ist abseits der Tische, z.B am Weg zu den Sanitärräumen, verpflichtend.

  • In Bereichen ohne Kundenkontakt herrscht keine Maskenpflicht.


Checkliste für die Wiedereröffnung


  • Notwendige Bestellungen durchführen (Masken, Desinfektionsmittel, Plexiglasschutz etc.).

  • Plätze für Aufsteller, Hinweisschilder, Bodenmarkierungen etc. festlegen.

  • Gegebenenfalls Aufstellung der Tische im Restaurant neu gestalten.

  • Mitarbeiter hinsichtlich der Hygienemaßnahmen unterweisen.

  • Reinigungs- und Desinfektionsplan erstellen.

  • Menschenansammlungen im Betrieb vermeiden.

  • Kontaktlosen Umgang mit Gästen kultivieren.

  • Bei Krankheit von Mitarbeitern/Gästen den Plan für Covid-19 umsetzen.


Mund-Nasen-Schutz Masken


Bestellung über WKÖ

Hochqualitative, EN14683-zertifizierten MNS-Masken können ab sofort und solange der Vorrat reicht, zum Selbstkostenpreis von 0,99 Euro pro Stück (bereits inkl. Versandkosten Frei Haus, es wird keine USt. verrechnet) bestellt werden. Die Lieferung erfolgt innerhalb von fünf Werktagen im Gebinde zu jeweils 50 Stück. Bestellungen werden jederzeit via http://wko.at/schutzmasken entgegengenommen.

astronomie

Herunterladen, drucken und plazieren!


BMLRT_Info_Tourismus_Gaeste_200429_V03
.p
Download P • 65KB


aushang_gastro_ll_2904_7
.pdf
Download PDF • 741KB


aushang_gastro_gaeste_2904_5
.pdf
Download PDF • 609KB


aushang_gastro_ma_2904_5
.pdf
Download PDF • 605KB


BMLRT_Info_Tourismus_Betriebe_200429_V02
Download • 100KB




FAQ


Ist ein Buffet erlaubt?

Buffets sind grundsätzlich unter bestimmen Auflagen gestattet.

Die Station kann von MitarbeiterInnen betreut

werden und die Speisen auf Wunsch des Gastes angerichtet werden. Abgepackte Einzelportionen können durch Gäste direkt entnommen werden. Frontcooking ist mit Glasscheibe oder alternativer Trennung zum Gast möglich. (mehr)


Sind Feiern zugelassen?

Derzeit sind pro Tisch nur Besuchergruppen von max. 4 Erwachsenen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder gestattet.


Welche Hygieneregeln gelten für die Küche?

HACCP-Grundsätze und Mindestabstand von 1 Meter einhalten - auch zwischen Küchen- und Serviceteam. MNS, wenn zwischen Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite vereinbart. Wenn nur eine natürliche Lüftung vorhanden ist, regelmäßig lüften.


Was ist eine Besuchergruppe?

Eine Besuchergruppe stellt jene Personengruppe dar, die gemeinsam an einem Tisch sitzen kann und damit den Mindestabstand von 1 Meter nicht einhalten muss.


Ist bei der Reinigung etwas speziell zu beachten?

Reinigung von Geschirr und Tischwäsche gemäß allg. Guter Hygienepraxis (GHP) bei mindestens 60 Grad.


Was kann auf dem Tisch platziert werden?

Besteck und (Stoff-)Servietten sollten eingedeckt sein oder nach Anzahl der Gäste bereitgestellt werden. Menagen (Tischgestell, z.B. für Salz, Pfeffer, Essig, Öl, etc.) dürfen nicht vorher auf die Tische gestellt werden. Auf Nachfrage werden Salz, Pfeffer, Ketchup, Mayo etc. gebracht. Menagen müssen nach jedem Tischeinsatz gereinigt werden.



 

Quelle der Information: WKO und Bundesministerium


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